Kein Mensch ist wie der andere. Und deshalb ist für uns auch kein Heimeintritt wie der andere. Mit der ersten Kontaktaufnahme beginnt für uns eine individuelle Begleitung, in deren Mittelpunkt die künftige Bewohnerin oder der künftige Bewohner steht. Um diese Begleitung optimal zu gestalten, haben wir eine professionelle Beratungs- und Aufnahmestelle. 

Der Schritt in eine Pflegeinstitution ist selten leicht. Es gibt viele Fragen und Unsicherheiten. Um die Betroffenen, deren Angehörige und auch zuweisende Stellen umfassend zu beraten und die passende Wohn- und Pflegeform zu finden, treffen wir gründliche Abklärungen. Nebst gesundheitlichen Fragen geht es darum, Klarheit zu gewinnen über die aktuelle Wohn- und Lebenssituation und über das Ziel des Aufenthaltes bei uns.

Wichtig sind auch Fragen zu den Kosten und zu den Finanzierungsmöglichkeiten des Aufenthaltes. Auch hierzu bietet unsere Beratungs- und Aufnahmestelle professionelle Unterstützung.

Die Föderation ARTISET präsentiert auf ihrer Website eine gute und umfassende Zusammenstellung von Fragen und Antworten rund um das Thema «Heimeintritt und Aufenthalt».
 

Gesetzlicher Wohnsitz

Gerne nehmen wir auch Bewohnerinnen und Bewohner auf, die ihren gesetzlichen Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich haben. Die Bedingungen dafür sind:

  • Es besteht ein Bezug zu Uster (z.B. in der Nähe wohnende Angehörige).
  • Es liegt eine Kostengutsprache der Wohngemeinde vor für die Gemeindeanteile der Pflegetaxen nach Tarif des Kantons Zürich.
  • Falls Ergänzungsleistungen beansprucht werden, braucht es auch hierfür eine Kostengutsprache der Wohngemeinde nach Tarif der Heime Uster.

 

Wer den gesetzlichen Wohnsitz im Ausland hat, muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Schweizer Bürgerrecht
  • enger Bezug zu Uster 
  • ärztliche Verordnung, die beschreibt, weshalb eine stationäre Unter­bringung in einem Heim notwendig ist.