Sterbehilfe in den Heimen Uster

Auf den 1. Juli 2023 wird im Kanton Zürich die Sterbehilfe in den Zürcher Alters- und Pflegeheimen neu geregelt. Der Kantonsrat hat im Herbst 2022 eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes beschlossen. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinstitutionen, die von einer Gemeinde betrieben oder von einer Gemeinde beauftragt sind, können in deren Räumlichkeiten auf eigene Kosten Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Die Heime Uster haben den Wunsch nach Sterbehilfe bereits vor der Gesetzesänderung respektiert. Entsprechend halten wir fest, dass die Bewohnenden in unseren Räumlichkeiten Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.